Steuerliche Gleichstellung ist entschieden

Steuerliche Gleichstellung muss der Anfang vom Ende der Diskriminierung sein

 Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen steuerlich gleichgestellt werden sollen, erklärt Christian Röbcke-Gronau, Regionalvorsitzender Nord der Lesben und Schwulen in der Union (LSU):

„Wir sind sehr froh, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun Rechtsicherheit und ein Ende der steuerrechtlichen Diskriminierung einkehrt. Das ist ein großer Meilenstein bei der Beseitigung der Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen.
 
Den Klägern vor dem obersten Gericht gebührt großer Respekt für Ihr Durchhalten und Anerkenung für den Efolg, der für viele gleichgeschlechtliche Lebenspartner von großer Bedeutung ist. Auch wenn sich das Parlament letztlich nicht zu einer Einigung durchringen konnte, sind wir gleichzeitig dankbar für all jene, die um eine politische Lösung bemüht waren. Aus Norddeutschland gilt dieser Dank vor allem den Bundestagsabgeordneten Marcus Weinberg und Jürgen Klimke (beide CDU Hamburg), die sich durch die Initiative der sogenannte Wilden 13 mit anderen Fraktionskollegen innerhalb der CDU-Bundestagsfraktion bis zuletzt verdient gemacht haben.
 
Dieses Engagement werden wir auch weiterhin brauchen. Denn zum einen besteht im aktuellen Adoptionsrecht noch immer eine erhebliche rechtliche Diskriminierung, die sich vor allem auf das Wohle der Kinder auswirkt. Zu anderen heißt das Ende der rechtlichen Diskriminierung aber auch noch nicht, dass gesellschaftliche Vorbehalte plötzlich aussterben. Diese gesellschaftspolitische Aufgabe muss durch weitere intensive Arbeit im schul-, bildungs- und familienpolitischen Umfeld gelöst werden. Dazu fordern wir auf, und natürlich werden wir weiterhin unseren Beitrag dazu leisten!“

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